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Altersdiskriminierung beim Kunstpreis des LVR
Aktualisiert: 4. Mai 2018
Unsere Mitstreiterin Hanne Schweitzer vom Büro gegen Altersdiskriminierung in Köln hat heute den mit € 5000 dotiertem Frauenkulturpreis für bildende Künste des LVR 2018 kritisiert, dessen Altersgrenze bei 40 Jahre liegt und in einem Schreiben an den LVR darauf hingewiesen, dass diese Altersdiskriminierung weder kompatibel mit Artikel 3 im Grundgesetz ist, noch internationalen Gepflogenheiten entspricht. Sie hat den LVR aufgefordert, künftig auf jegliche direkte und indirekte Altersbeschränkung in seinen Ausschreibungen für Kulturpreise zu verzichten. Morgen erscheint dazu auf http://www.altersdiskriminierung.de ein Beitrag mit dem Titel: "Altersdiskriminierung beim Kunstpreis des LVR: Wann ist endlich Schluß damit?!“